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BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvR 758/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Billigkeit der Auslagenerstattung - Effektivität des Rechtsschutzes un Nichtentscheidung durch das Fachgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85
Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts
Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvR 758/91
Hierfür ist die Kammer zuständig (vgl. BVerfGE 72, 34 [38 f.]).Im Hinblick auf den jedenfalls möglichen Erfolg der Verfassungsbeschwerde entspricht aber die Anordnung der Auslagenerstattung der Billigkeit (vgl. BVerfGE 72, 34 [37 f.]).
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvR 758/91
Ohne Erfolg beruft sich der Beschwerdeführer zur Stützung seiner Ansicht, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sei durch die Verfahrensdauer verletzt, allerdings auf den Beschluß des Zweiten Senats vom 28. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 237 [257]). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvR 758/91
Demgegenüber hat der Beschwerdeführer zu Recht auf den Beschluß des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1980 (BVerfGE 55, 349 [369]) hingewiesen. - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvR 758/91
Der Bürger habe einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle bezüglich des ihn betreffenden Handelns oder Unterlassens der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; st. Rspr.).